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Besondere
Zollvorschriften:
Die
Einfuhr von Lebensmitteln nach Kroatien ist mengenmäßig wie folgt
begrenzt:
Pro
Person: 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1
l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten.
Die
Waren dürfen den Wert von 300 Kuna/Person nicht überschreiten.
Die
Einfuhr und der Transport von Geflügelfleisch durch Kroatien ist wegen
der in Deutschland aufgetretenen Geflügelpest verboten. Frischer Fisch
(bis zu 1 kg) unterliegt an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztlichen
Kontrolle. Empfehlung: Nehmen Sie nur thermisch behandeltes und
verarbeitetes Fleisch mit!
Vorläufige
Verordnung zur Einfuhr tierischer Produkte: aufgrund von BSE sowie der
Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr (und Durchfuhr) von Fleisch und
Fleischprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen sowie wilden
Huftieren verboten (z.B. Würstchen, Schinken, vakuumverpackte
Fleischerzeugnisse). Konserven, bei denen das Fleisch mit hohen
Temperaturen verarbeitet wurde, dürfen eingeführt werden.
Änderungen
dieser Regel sind wegen der Maul- und Klauenseuche nicht auszuschließen.
Es gilt ein generelles Importverbot für Hunde- und Katzenfutter
aus allen Ländern, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.
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