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Sicherungsschein - Insolvenz-Versicherung Reise-Rücktrittsversicherung Wenn es einmal passiert ist - dann ist es zu spät!! |
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Änderungen und Irrtümer vorbehalten Haftungsausschluss / Disclaimer
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Insolvenz-VersicherungBekommen Sie von Ihrem Vercharterer/Ihrer Agentur auch einen Sicherungsschein ausgestellt? Ist die Insolvenz der ausländischen Basis auch über den Sicherungsschein abgedeckt ? Sorgen Sie vor, damit
Sie nicht am Steg stehen - und keine Yacht in Sicht!
Viele Vercharterer schließen Mietverträge ab, die nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig sind, da der Vercharterer nicht Reiseveranstalter ist (der sonst übliche Sicherungsschein wird nicht ausgestellt). Diese Versicherungslücke kann durch unsere Insolvenz-Versicherung geschlossen werden: Damit ist Ihr Geld auch im Falle einer Insolvenz des Charteryacht-Betreibers abgesichert. Die Insolvenzversicherung kann nur in Verbindung mit unserer Reiserrücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Über den Aufpreis der Prämie gibt folgende Tabelle Aufschluss:
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© Adriatic Sailing & Tours